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Ausbildung

Übersicht Fahrzeugklassen


Krafträder

4 5 5 5

Kraftfahrzeuge bis 3,5t

1 2  

mittlere und schwere Lastkraftwagen

4 5 5 5

kleine und große Kraftomnibusse

4 5 5 5

Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen

3

Mofa und Kfz bis 25 km/h - Prüfbescheinigung


Berufskraftfahrer



Um nähere Infos zu den jeweiligen Klassen zu erhalten, klicken Sie auf die Symbole.

 

 

Info:

 

Eine 3. EU-Führerschein-Richtlinie sorgte für eine weitere europäische Vereinheitlichung der Führerscheine und führte zu Neuregelungen bei den Fahrerlaubnisklassen. In Kraft traten die gesetzlichen Änderungen am 19.1.2013.
Für alle, die den Führerschein vor dem 19.1.2013 erworben haben, gelten die Neuregelungen nur bezüglich der Punkte, in denen sich Verbesserungen/Erweiterungen für den Fahrer ergeben. Beschränkungen, die mit den neuen Regelungen einhergehen, gelten für alte Führerscheine nicht.

 

Zusammenstellung der wichtigsten Neuregelungen (gültig seit dem 19.1.2013):

 

Befristung des Führerscheins

 

Seit dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Bisher galten Führerscheindokumente unbefristet.
Nach Ablauf der 15 Jahre werden die Führerscheindokumente von der Verwaltung umgetauscht, d.h. der Umtausch wird mit keiner
ärztlichen oder sonstigen Untersuchung oder Prüfung verbunden sein, sondern geschieht aus Gründen der Fälschungssicherheit.
Bis 2033 müssen zusätzlich alle anderen - bisher unbefristet - ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden.

 

 

Einführung der Klasse AM

 

Die Klasse AM ist als neue Führerscheinklasse u.a. für Kleinkrafträder eingeführt worden. Sie umfasst zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads und Trikes), jeweils mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren bzw. 4 kW Leistung bei Elektromotoren. Diese Fahrzeuge fielen bisher in die Fahrerlaubnisklassen M oder S.

 


Infoblatt "Alle Führerscheine als PDF-Datei"

 


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